Schulordnung
Haus- und Schulordnung der Staatlichen Grundschule Gößnitz
Wir sind eine große Schulgemeinschaft. In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen und in Ruhe lernen, arbeiten und spielen können. Um einen großen Teil des Tages miteinander auszukommen, müssen wir uns an Regeln des Zusammenlebens halten.
Am Wichtigsten ist, dass sich jeder von euch verantwortlich für seine Mitschüler fühlt, rücksichtsvoll und höflich mit ihnen umgeht.
Grundsätze und Regeln
- Ab 7:15 Uhr ist die Schule geöffnet und alle Kinder können in den Klassenraum gehen. Dort beschäftigen sie sich leise und bereiten sich auf den Unterricht vor. Die Eltern verabschieden sich draußen vor der Schultür. Der Unterricht beginnt 7:40 Uhr. Jeder Schüler/ jede Schülerin sollte 7:25 Uhr im Klassenraum sein.
- Das Eigentum der Grundschule ist von jedem/jeder pfleglichst zu behandeln. Dazu zählen die Gebäude, Mobiliar und Unterrichtsmaterialien. Für absichtlich verursachte Schäden werden die Eltern zur finanziellen Verantwortung gezogen.
- Auf dem Schulgelände und im Schulhaus verhalten sich alle Kinder so, dass kein fremdes Eigentum beschädigt und keine Mitschüler/innen gefährdet werden. Streit lösen wir friedlich! Um Unfälle zu vermeiden, gehen wir im gesamten Schulhaus langsam und leise. Haltet das Schulgelände, die Schulwege, die Klassenzimmer und Flure sauber! Nutzt die vorgesehenen Behälter für euren Müll.
- In der Hofpause verlassen alle Kinder das Schulgebäude. Fußball wird nur auf der Kleinfeldanlage gespielt. Die Ordnungsschüler und Streitschlichter sind zur Unterstützung einer erholsamen Pause eingesetzt. Auf ihre Hinweise ist zu achten.
- Streichhölzer, Feuerzeuge, waffenähnliche und gefährliche Gegenstände sind in der Schule verboten!
- Für Wertgegenstände, wie Geld, Geldbörsen, Handy, Uhren, Schmuck, Schlüssel und Spielzeug wird keine Haftung übernommen. Das Handy bzw. die Smartwatches bleiben während des Schulaufenthaltes ausgeschaltet im Schulranzen. Bei Verstoß werden sie einbehalten und müssen von den Eltern persönlich abgeholt werden.
- Mit Erlaubnis der Eltern dürfen die Kinder mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Auf dem Schulgelände ist das Fahrrad zu schieben. Die Fahrräder werden an den vorgesehenen Stellen abgestellt und angeschlossen. Das Abstellen geschieht auf eigene Gefahr und ohne Haftung durch die Schule.
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit oder anderen schulischen Veranstaltungen ist nur mit Zustimmung des Lehrers/der Lehrerin oder Erziehers/Erzieherin erlaubt. (in Absprache mit den Eltern)
- Nach dem Unterricht ist der Raum ordentlich zu verlassen. Die Stühle sind nach der letzten Stunde hochzustellen. Hauskinder verlassen sofort die Schule und das Schulgelände bzw. gehen zum Mittagessen in den Mehrzweckraum. Hort- bzw. Buskinder gehen in ihre Gruppen und melden sich dort an.
Die Hausordnung ist Beschluss der Lehrerkonferenz vom 13.11.2023 und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der Beschluss der Schulkonferenz wird in der nächsten Sitzung gefasst.
Gößnitz, 13.11.2023
Die Hausordnung ist auf Beschluss der Schulkonferenz vom 18.01.2024 gültig.
Angela Scheffski
Konrektorin